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Das Kronland Tirol war im 19. Jahrhundert von einer intensiven inner- und überregionalen Mobilität geprägt. Begünstigt wurde diese durch den Wandel der wirtschaftlichen und produktiven Rahmenbedingungen, die Unsicherheit der Existenzgrundlagen und der Arbeitsverhältnisse sowie durch die Schwäche der Unterstützungsnetzte für Menschen in besonders prekären Lebenslagen. In der Folge kam es zu einer zunehmenden Verarmung großer Bevölkerungsgruppen.
Unter den vielen mobilen Menschen befanden sich auch Personen, die in besonderem Maß polizeilicher Kontrolle ausgesetzt und häufig Gegenstand spezifischer Gesetze und Verordnungen waren. Ohne festen Wohnsitz oder gesicherte Existenzgrundlage, vom Produktionssystem ausgeschlossen und oft arbeitslos oder in unregelmäßigen Beschäftigungsverhältnissen tätig, wurden sie von den Tiroler Behörden als „Landstreicher*innen“, Dörcher oder Arbeitsscheue bezeichnet.
Die „Landstreicherei“ wurde bereits in der Frühen Neuzeit und im Vormärz kontrolliert und bestraft; in den letzten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts kam es zu einer deutlichen Intensivierung, sowohl im Hinblick auf zunehmend umfassendere repressive Maßnahmen zur Eindämmung des Phänomens (Zwangsverlegungen, Zurückweisungen an den Grenzen, Auslieferungen oder Einweisungen in Arbeitshäuser) als auch im fachlichen, politischen und öffentlichen Diskurses, der sich über verschiedene europäische und außereuropäische Länder erstreckte.
Die Bekämpfung der „Landstreicherei“ bildet den rechtlichen Rahmen, in den auch die zeitgenössische Behandlung der sogenannten „Wanderzigeuner“ einzuordnen ist. Bestimmungen, die sich explizit der Ausweisung von „Zigeunern“ widmeten, waren zwar weder im österreichischen noch im europäischen Kontext neu; insbesondere ab den 1880er-Jahren jedoch erfuhr die sogenannte „Zigeunerfrage“ europaweit verstärkt Aufmerksamkeit und wurde auf politisch bzw. diplomatischer Ebene zunehmend als ernstzunehmendes Problem verhandelt.
Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die zentralen Aspekte dieses Phänomens im Tiroler Raum aus einer transregionalen Perspektive sowie im österreichischen und weiteren europäischen Kontext zu untersuchen. Berücksichtigt werden dabei normative, rechtliche, politische, diplomatische und institutionelle Aspekte ebenso wie die kulturellen, kommunikativen, sprachlichen, sozialen und mikrohistorische.