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Das Strafgesetzbuch, das im Mai 1799 in der gesamten Helvetischen Republik in Kraft trat und nach dem Mediationsakt von Februar 1803 abgeschafft wurde, war das erste, mit dem sich die Gerichte im Tessin – wenn auch widerwillig – auseinandersetzen mussten. Ausgehend von den Strafakten der Tessiner Gerichte und dem Konzept der „inneren Grenze“ reflektiert der Beitrag über diesen Bruch in der Geschichte der Schweiz und des Tessins zwischen dem Ancien Régime und der napoleonischen Zeit. Es handelt sich um einen Moment, in dem das Tessin als eine Art „Werkstatt“ betrachtet werden kann, in dem lokale Rechtstraditionen zum einen und aufklärerisch-revolutionäre Strömungen zum anderen aufeinandertrafen, kollidierten oder sich gegenseitig ignorierten. Dabei offenbaren sich verschiedene Nuancen von Durchlässigkeit, Einflüssen und Widerstand.
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